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Salon 19
Am 8. Mai 2008 wurde in Berlin der bundesweit erste Vollversorgungsvertrag nach §73b SGB V unterschrieben. Vertragspartner sind die AOK Baden-Württemberg, der Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg. Mit rund 3.500 teilnehmenden Ärzten und über einer Million eingeschriebenen Versicherten ist die HZV in Baden-Württemberg zusammen mit den seit 2010 angegliederten §73c-Verträgen weiterhin der bundesweite Vorreiter im Bereich der Selektivverträge. HZV in Deutschland - Gesetzesgrundlage, und UmsetzungsrealitätHZV- und Facharzt-Verträge in der Praxis: Ansprüche und Erfahrungen aus Sicht der AOK Baden-WürttembergErgebnisse der Qualitätszirkelarbeit und HZV-EvaluationPraktische Erfahrungen aus HausarztsichtWie funktioniert die Facharztanbindung in der Praxis? |
Hauptstadtkongress 2011 | Programmstand: 20.05.2011
Ergänzungen und Änderungen vorbehalten.

