3 FRAGEN AN
Andreas Storm
Vorsitzender des Vorstands der DAK-Gesundheit
"Es ist wichtig, dass aus dem Spargesetz ein in sich stimmiges Gesamtkonzept entsteht“
Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur GKV-Reform stößt bei Ihnen auf Kritik: Der Staat stopfe seine Haushaltslücke auf Kosten der GKV-Beitragszahler. Worum geht es Ihnen genau, und wo sehen Sie Chancen, dass sich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen noch Änderungen ergeben?
Die Empfehlungen der FinanzKommission stellen auch deshalb eine tragfähige Grundlage für die Stabilisierung der GKV-Finanzen dar, weil sie auf einer ausgewogenen Lastenverteilung basieren. Eine faire Beteiligung von Leistungserbringenden, Versicherten und Staat hätte die notwendige Akzeptanz für Einsparungen schaffen können. Verweigert der Staat jedoch, wie derzeit vorgesehen, seinen Beitrag zur Reform, entsteht eine gravierende Akzeptanzlücke. Diese wird durch die angesprochene Konsolidierung des Bundeshaushalts zulasten der Krankenkassen zusätzlich verschärft. Denn sollte die geplante Kürzung des Bundeszuschusses tatsächlich umgesetzt werden, kann auch das Versprechen stabiler Beiträge für die kommenden Jahre nicht eingehalten werden.
Sollte das Gesetz vor der Sommerpause unverändert verabschiedet werden, rechnen Sie spätestens ab 2029 mit weiteren Beitragssatzerhöhungen. Was müsste jetzt konkret geschehen – und welchen Beitrag können Politik, Leistungserbringer, aber auch die Krankenkassen selbst leisten, um diese Entwicklung noch abzuwenden?
Stabile Beiträge sind ein wichtiges Versprechen der Bundesregierung, das unbedingt eingehalten werden sollte. Um dieses Ziel zu erreichen, setze ich darauf, dass im Rahmen der parlamentarischen Beratungen noch notwendige Anpassungen am Gesetz vorgenommen werden. Konkret stehen dabei aus meiner Sicht drei Themen im Vordergrund: Erstens darf der Sparbeitrag nicht weiter abgesenkt werden. Zweitens muss die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik als Herzstück der Reform bestehen bleiben – und dies selbstverständlich für alle, also auch die Verwaltungskosten der Krankenkassen gelten. Und drittens muss die Finanzierung der Kosten für die Versorgung von Grundsicherungsempfängern durch Steuermittel substanziell verbessert werden.
Im Jahr 2027 sollen zudem die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze jeweils um monatlich 300 Euro zusätzlich angehoben werden. Sehen Sie dadurch die Gefahr, dass sich gutverdienende freiwillig Versicherte verstärkt in die private Krankenversicherung verabschieden – und damit die Solidargemeinschaft weiter unter Druck gerät?
Es ist wichtig, dass aus dem Spargesetz ein in sich stimmiges Gesamtkonzept entsteht. Richtig ist, dass auch die Versicherten hierzu einen Beitrag leisten müssen. Gleichwohl sollte zum Beispiel die gleichzeitig geplante Anhebung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze und der Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung für Ehegatten in den kommenden Wochen noch einmal kritisch überprüft werden. Die bereits hohen Belastungen freiwillig Versicherter dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren, um eine Abwanderung in die private Versicherung zu vermeiden.
