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3 FRAGEN AN
Prof. Dr. Boris Augurzky

Geschäftsführer, hcb GmbH

„Die Krankenhäuser brauchen mehr Gestaltungsfreiheit“

„Flucht nach vorne“ lautet der Titel des KRR 2026 – was meinen Sie damit, und wie stellt sich die wirtschaftliche Lage der deutschen Kliniken dar?

Die große Krankenhausreform hat mit dem KHAG endlich ihren Abschluss gefunden. Auch wenn nicht alle damit zufrieden sind, besteht doch zumindest Klarheit darüber, wie es ab jetzt weitergeht. Krankenhäuser können nun ihren Blick nach vorne richten und hoffentlich die in den vergangenen Jahren schlechte wirtschaftliche Lage hinter sich lassen. So motivierte sich der Titel, wenngleich schon mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im kommenden Jahr die nächste große Herausforderung ansteht.

Welche Auswirkungen wird das GKV-Sparpaket auf die Krankenhäuser haben?

In seiner Fassung vom 29. April 2026 werden die Auswirkungen auf Krankenhäuser im Jahr 2027 heftig sein. Insgesamt müssen sie mit Erlöseinbußen von bis zu vier Milliarden Euro rechnen, die bis zum Ende des Jahrzehnts auf sieben Milliarden anwachsen können. In einer Sonderanalyse mit den Daten des Krankenhaus Rating Report aus dem vergangenen Jahr kommen wir zum Ergebnis, dass im Jahr 2027 das Erlöswachstum der Krankenhäuser um rund 4 Prozentpunkte hinter dem Kostenwachstum liegen wird.

Wo sehen Sie Herausforderungen, aber auch Chancen für die Kliniken?

Eine Klinik muss diese Erlöseinbußen durch eine entsprechende Senkung ihrer Betriebskosten auffangen oder sie wird auf mittlere Frist den Betrieb einstellen müssen, wenn sie keinen potenten Träger für einen Defizitausgleich hat. Potente kommunale Träger gibt es auch immer weniger. Das Finanzierungssaldo der Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland belief sich im Jahr 2025 auf rekordverdächtige -32 Milliarden Euro. Eigentlich bräuchten die kommunalen Träger umgekehrt sogar eine Dividendenausschüttung ihrer Krankenhäuser.

Da die Krankenhäuser inzwischen 20 Prozent mehr Personal pro Fall beschäftigen als im Jahr 2019, besteht allerdings grundsätzlich die Möglichkeit, Personalkosten zu senken. Nach unseren Berechnungen würde ein Absenken auf nur noch 12 Prozent mehr Personal pro Fall als 2019 die Erlöseinbußen durch das GKV-BStabG auffangen. Allerdings brauchen die Krankenhäuser dafür Gestaltungsfreiheit, die ihnen in den vergangenen Jahren immer mehr entzogen wurde. Eine Vielzahl an regulatorischen Vorgaben – vom Gesetzgeber, der Selbstverwaltung und Tarifverträgen – erlauben es oft nicht, das Personal effizient einsetzen zu können. Dies zu ändern, darin liegt die Chance für die Kliniken und für die Gesellschaft als Ganzes. Denn wenn unsere Volkswirtschaft schrumpft oder bestenfalls stagniert, müssen wir uns auf Zeiten besinnen, in denen wir bei geringerer Wirtschaftskraft mit weniger Standards auch zufriedenstellende Leistung erbracht hatten. Wie schon Bill Clinton sagte: „It’s the economy, stupid!“ Es wird aber noch etwas Zeit brauchen, sich dies einzugestehen.

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