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3 FRAGEN AN
Sandra Postel

Präsidentin der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen

„Es wird nicht ohne eine echte Selbstverwaltung in der Pflege gehen“

Ihr Impulsvortrag auf dem HSK trägt den Titel „Ohne Vereinbarkeit keine Versorgungssicherheit für die Pflege“. Warum entscheidet sich aus Ihrer Sicht die Zukunft der pflegerischen Versorgung auch an der Frage, wie gut sich Beruf und Familie vereinbaren lassen – und wo sehen Sie die wirksamsten Hebel?

In meinem Impulsvortrag werde ich die aktuellen Entwicklungen rund um das Pflegeneuordnungsgesetz aufgreifen. Dabei geht es nicht nur um die Vereinbarkeit für beruflich Pflegende, sondern ausdrücklich auch um die Situation pflegender Angehöriger. Gerade sie tragen einen wesentlichen Teil der Versorgung und würden durch die aktuellen Reformansätze erheblich belastet.

Wenn wir über Versorgungssicherheit sprechen, müssen wir deshalb die Lebensrealitäten aller Menschen berücksichtigen, die Pflege leisten. Der wichtigste Hebel liegt aktuell in der politischen Gestaltung. Die Entscheidungen, die heute getroffen werden, haben unmittelbare Auswirkungen darauf, ob Pflegearbeit künftig besser mit familiären Verpflichtungen vereinbar ist.

Im weiteren Panel werden wir darüber hinaus auch die Verantwortung des Managements sowie die Möglichkeiten vor Ort diskutieren. 

Erweiterte und akademische Pflegekompetenzen gelten als Schlüssel, um Versorgungsengpässe zu entschärfen. Wie muss das Zusammenspiel von Pflege, Ärzteschaft und Assistenzkräften künftig geregelt sein, damit aus Delegation echte interprofessionelle Zusammenarbeit auf Augenhöhe wird?

Wir hätten ein enormes Potenzial für die Versorgung, wenn die bereits gesetzlich vorgesehenen vorbehaltenen Aufgaben der Pflege konsequent anerkannt und im Leistungsrecht verankert würden. An dieser Stelle kommen wir seit Jahren kaum voran.

Gleichzeitig erleben wir noch immer, dass hochqualifizierte Pflegefachpersonen Tätigkeiten übernehmen, die nicht ihrer Qualifikation entsprechen. Unsere Kampagne #nichtdeinjob macht genau diesen Missstand sichtbar. Wer Versorgung sichern will, muss pflegerische Kompetenz dort einsetzen, wo sie den größten Nutzen für Patient*innen entfaltet.

Ich kann nachvollziehen, dass Ärzt*innen sich schwertun, weiterhin die finanzielle Verantwortung zu tragen, während Entscheidungen zunehmend auf die Pflege übertragen werden. Deshalb braucht es klare Regelungen für Kompetenzen, Verantwortung und Finanzierung. Ich hoffe sehr, dass die Befugniserweiterungen aus dem BEEP konsequent weiterentwickelt werden.

Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz steht die nächste große Reform an. Sie kritisieren, dass verbindliche Regelungen zur Stärkung der Profession fehlen, und fordern, die Pflege-Selbstverwaltung müsse über die Zukunft der Pflege mitentscheiden. Was müsste das Gesetz aus Ihrer Sicht leisten, damit es diesem Anspruch gerecht wird?

Es wird nicht ohne eine echte Selbstverwaltung in der Pflege gehen, wenn wir Versorgung wirksam steuern und gleichzeitig Bürokratie abbauen wollen. Die Profession muss dabei verbindlich an Entscheidungen beteiligt werden, die ihre Arbeit und die Versorgung betreffen.

Das Pflegeneuordnungsgesetz steht mit seinem Blick auf die Pflege zudem unverbunden und teilweise widersprüchlich zu anderen aktuellen Reformvorhaben – etwa zum Gesetz zur Befugniserweiterung der Pflege und zum GKV-Stabilisierungsgesetz. Hier ist es Aufgabe des Gesetzgebers, zunächst zu harmonisieren und ein konsistentes Verständnis von Pflege im System herzustellen.

Dabei wird auch deutlich, wie sehr uns belastbare Daten zur Steuerung fehlen. Das beginnt aus meiner Sicht bei einem bundesweiten Register als Grundlage einer verlässlichen Versorgungsplanung.

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