Kommuniqué
des Hauptstadtkongresses Medizin und Gesundheit 2026
An
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken MdB
Parl. Staatssekretär Dr. Georg Kippels MdB
Parl. Staatssekretär Tino Sorge MdB
die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags
Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung
Präambel
Der Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit hat vom 23. bis 25. Juni 2026 in Berlin erneut
die Entscheidungsebenen des deutschen Gesundheitswesens zusammengeführt: In rund 80
Panel-Diskussionen und Vorträgen mit mehr als 400 Referentinnen und Referenten wurden der
Zustand des Systems analysiert, Reformstände bilanziert und konkrete Handlungsoptionen
diskutiert.
Der Blick ging über Deutschland hinaus: Gastland waren in diesem Jahr die Niederlande, die vor
vergleichbaren Herausforderungen stehen und zum Beispiel mit einer großen
Krankenkassenreform bereits 2006 Weichenstellungen vorangetrieben haben. Der heutige Fokus
liegt dort auf der Stärkung der Resilienz. Aus Sicht des Kongresses muss Gesundheitspolitik
immer stärker länderübergreifend/europäisch gedacht werden. Wir treten dafür ein, den
europäischen Austausch zu intensivieren, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Eine zentrale Erkenntnis des Kongresses lautet: Vielen Reformvorhaben fehlt ein übergreifendes
Zielbild: Wo soll das Gesundheitswesen in den Jahren 2030 und 2035 stehen, und welche
Schritte führen dorthin? Daran sollten sich anstehende Entscheidungen ausrichten.
Als Kongresspräsident und wissenschaftliche Leiterinnen und Leiter des Hauptstadtkongresses
haben wir in diesem Kommuniqué die wichtigsten Erkenntnisse, Diskussionen und Ergebnisse
des Kongresses zusammengefasst. Es formuliert konkrete Handlungsempfehlungen für
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Politik und Selbstverwaltung.
Wir verstehen dieses Kommuniqué als Beitrag zu den laufenden gesundheitspolitischen Debatten
– und als Einladung zum Dialog über die Zukunft eines leistungsfähigen, resilienten und
nachhaltig finanzierten Gesundheitswesens.
1. Gesundheitswesen krisenfest und cybersicher machen
Empfehlungen:
• Zügige Schaffung eines verlässlichen Rahmens für die gesundheitliche Versorgung im
Krisen- und Verteidigungsfall (angekündigtes Gesundheitssicherstellungsgesetz)
• Klare Zuständigkeiten sowie verbindliche Strukturen für eine funktionierende zivilmilitärische
Zusammenarbeit, unter Einbeziehung aller Versorgungsbereiche –
insbesondere der Universitätsklinika und der BG-Kliniken sowie ambulanter Versorgung
• Stärkung der Cybersicherheit als strategische Aufgabe – über Einzelmaßnahmen hinaus
• Berücksichtigung von Lieferketten- und Versorgungsresilienz, etwa bei Arzneimitteln und
Medizinprodukten
• Krisenfähigkeit durch Übungen, Notfallpläne und Koordinierung weiterentwickeln
Begründung:
Eine belastbare Gesundheitsversorgung ist Grundvoraussetzung gesellschaftlicher Stabilität.
Dass es bislang keinen gesetzlichen Rahmen für den Krisen- und Verteidigungsfall gibt, wurde
auf dem Kongress als „historischer Fehler“ beschrieben; das angekündigte
Gesundheitssicherstellungsgesetz sollte diese Lücke zeitnah schließen und klare
Verantwortlichkeiten sowie belastbare Koordinierungsstrukturen schaffen. Nötig ist dafür ein
gemeinsames, vorausschauendes Vorgehen von Bund, Ländern, Bundeswehr und zivilen
Leistungserbringern. Während die Bedeutung von Resilienz insgesamt erkannt ist, wird gerade
die Cybersicherheit in der Praxis noch unterschätzt. Die reale Bedrohungslage und die geltenden
NIS-2-Pflichten erhöhen den Handlungsdruck und machen erhebliche Investitionen erforderlich.
2. Kranken- und Pflegeversicherung nachhaltig finanzieren
Empfehlungen:
• Entwicklung eines nachhaltigen Finanzierungskonzepts, um die Balance zwischen
Kostendämpfung und Innovationsförderung auch in Zukunft sicherzustellen
• Verstetigung der Bundeszuschüsse auf dem aktuellen Niveau in Höhe von 14 Mrd. Euro
• Einstieg in und Sicherstellung der Übernahme der Kosten für die Versorgung von
Grundsicherungsempfängern – beginnend 2027 mit jeweils 1 Mrd. Euro (fortschreibend)
• Konsequente Überprüfung weiterer verssicherungsfremder Leistungen
• Aufhebung der Verpflichtung, vom Bund geleistete Darlehenszahlungen
zurückzuerstatten
• Langfristige Ausrichtung der Finanzierung von Leistungen an der Ergebnisqualität, um
einer ungebremsten Ausgabendynamik entgegenzuwirken
Begründung:
Das für 2027 prognostizierte Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 19 Mrd.
Euro (Stand: Juni 2026) wird, wenn nicht gegengelenkt wird, bis zum Jahr 2030 auf über 40 Mrd.
Euro anwachsen. Ohne Kostendämpfungs- und vor allem Steuerungs- und Strukturmaßnahmen
werden Zusatzbeiträge auch in den nächsten Jahren steigen. Eine einnahmenorientierte
Ausgabenpolitik darf allerdings eine bedarfsgerechte Versorgung nicht gefährden. Versorgung
muss auskömmlich finanziert werden. Der Einstieg in die Kostenübernahme für
Grundsicherungsempfänger ist ein wichtiger Schritt, eine gleichzeitige Reduktion der
Bundeszuschüsse wird kritisch gesehen. Angesichts des medizinischen Fortschritts und einer viel
stärker auf das Individuum ausgerichteten personalisierten Medizin sollten Outcome-basierte
Erstattungsmodelle geprüft und weiterentwickelt werden.
3. Sektorengrenzen überwinden – Versorgung patientenorientiert denken
Empfehlungen:
• Abbau der Trennung zwischen ambulanter, stationärer, rehabilitativer, pflegerischer und
sozialer Versorgung sowie zwischen den Professionen
• Ausbau integrierter Versorgungsmodelle und sektorenübergreifender
Behandlungspfade, basierend auf gemeinsamen digitalen Strukturen und einer
Finanzierung, die Kooperation statt Abgrenzung belohnt
• Flächendeckender Ausbau von Primärversorgungszentren, in denen Ärzteschaft,
Pflegefachpersonen, therapeutische Berufe und soziale Dienste zusammenarbeiten, und
Überführung erfolgreicher Modellprojekte in die Regelversorgung
• Erprobung und Skalierung neuer Versorgungsmodelle wie „Hospital at Home“, die
qualifizierte Pflege vor Ort mit ärztlicher Beratung per Telemedizin verbinden
Begründung:
Die historisch gewachsene Trennung der Versorgungsbereiche erschwert bis heute eine
patientenorientierte Behandlung. Nicht die Sektoren, sondern die Patientinnen und Patienten
müssen Ausgangspunkt gesundheitspolitischen Handelns sein. Um wohnortnahe Versorgung
sicherzustellen, braucht es angesichts des zunehmenden Mangels an Hausärztinnen und
Hausärzten moderne Primärversorgungszentren mit verlässlicher Finanzierung sowie erweiterte,
gesetzlich abgesicherte Kompetenzen der beteiligten Berufe. Modelle wie „Hospital at Home“, die
in Spanien und anderen Ländern bereits erfolgreich umgesetzt werden und zu bedeutenden
Kosteneinsparungen führen, zeigen, wie sich Versorgung neu zwischen den Sektoren
organisieren lässt.
4. Krankenhausreform: Strukturwandel aktiv gestalten
Empfehlungen:
• Konsequente Umsetzung der Krankenhausreform in einem geordneten, mehrjährigen
Prozess – mit gesicherter Versorgung gerade im ländlichen Raum
• Sparauflagen nur zusammen mit echten Handlungsspielräumen für das Management
• Konzentration auf prozessuale und systemische Produktivitätsgewinne – etwa durch
Digitalisierung, KI und Robotik – statt auf weitere Verdichtung der individuellen Arbeit
Begründung:
Wer den Umbau der Krankenhauslandschaft steuern soll, braucht verlässliche Vorgaben und
zugleich den Spielraum, vor Ort bedarfsgerechte Entscheidungen treffen zu können. Derzeit
besteht die Gefahr, dass ein allein über den Kostendruck erzwungener „kalter“ Strukturwandel
ungesteuert verläuft und auch bedarfsnotwendige Versorgungskapazitäten verloren gehen. Dass
ein geordneter Umbau über einen mehrjährig angelegten Planungsprozess gelingen kann, zeigt
das Beispiel Nordrhein-Westfalen, wo die Umstellung auf eine Planung nach Leistungsgruppen
schrittweise umgesetzt wurde. Produktivitätsgewinne in Krankenhäusern sind angesichts
erreichter individueller Belastungsgrenzen nur durch einen konsequenten Strukturwandel,
bessere Prozesse und den gezielten Einsatz neuer Technologien zu erzielen. Dafür müssen aber
die Handlungsspielräume für das Management deutlich ausgeweitet und starre Vorgaben
abgebaut werden.
5. Pflege stärken und qualifizieren
Empfehlungen:
• Weiterentwicklung des Pflegebudgets
• Volle Refinanzierung der Tariflöhne und Finanzierung der pflegeentlastenden
Maßnahmen (z. B. über das Vorhaltebudget)
• Zügige Verabschiedung des angekündigten APN-Gesetzes mit einer weitreichenden
Heilkundeübertragung
• Anpassung des Pflegeberufegesetzes (PflBG), um angesichts schwindender
Ausbildungskapazitäten mehr Anteile der praktischen Ausbildung in
Simulationseinrichtungen (Skills Labs) zu ermöglichen
• Pflege in strategischer Verantwortung: im Vorstand und in Aufsichtsräten, mit Mitsprache
(Stimmrecht) im Gemeinsamen Bundesausschuss sowie einer Chief Government Nurse
im Kanzleramt
• Der Beibehalt der Personaluntergrenzen ist aus Sicht des Pflegemanagements
unabdingbar
Begründung:
Die Maßnahmen zur Stabilisierung der Pflege müssen überprüft und weiterentwickelt werden. Die
Personalausstattung muss quantitativ wie qualitativ so aufgestellt sein, dass die
Patientensicherheit gewährleistet ist.
6. Digitalisierung, Daten und KI zur Grundlage der Versorgung machen
Empfehlungen:
• Konsequente Herstellung von Interoperabilität und das Zusammenführen von
Patientendaten als Grundlage jeder weiteren Digitalisierung
• Aufbau belastbarer, langfristig – über Jahrzehnte – gedachter
Gesundheitsdateninfrastrukturen als Basis für Versorgung, Forschung und KI
• Schaffung der rechtlichen und gesellschaftlichen Voraussetzungen für eine breitere
Datennutzung, einschließlich einer praxistauglichen Klärung der Datenschutzfragen
• Einbindung der Pflege bei Telematikinfrastruktur und Digitalisierung sowie Abbildung
von Telehealth und Telepflege im Sozial- und Leistungsrecht
• Integration von KI-Kompetenzen in Studium, Aus- und Weiterbildung der
Gesundheitsberufe
Begründung:
Bereits 2025 hat das Kommuniqué eine Reform der Datenschutzbestimmungen, vereinfachte
Zertifizierungsverfahren für digitale Gesundheitsanwendungen und einheitliche Standards sowie
ethische Leitplanken für KI-Anwendungen angemahnt. Diese Forderungen bestehen fort. Daten
sind die entscheidende Ressource für die Zukunft des Gesundheitswesens, Künstliche Intelligenz
wird Versorgung und Strukturen tiefgreifend verändern. Im internationalen Vergleich bleibt die
Digitalisierung in Deutschland jedoch zurück, nicht mangels technischer Lösungen, sondern weil
fehlende Interoperabilität und ungeklärte Rechts- und Datenschutzfragen die Umsetzung
bremsen. Das Zusammenführen von Patientendaten ist dabei die zentrale Aufgabe; ohne sie sind
weder mehr Effizienz noch der sinnvolle Einsatz von KI möglich. Zugleich gibt es Fortschritte: Die
digitale Reife der Krankenhäuser steigt messbar. Diese Entwicklung gilt es weiter auszubauen.
7. Innovationen schneller aus der Forschung in die Versorgung bringen
Empfehlungen:
• Beschleunigung von Anerkennung, Zulassung und Erstattung nachweislich wirksamer
Innovationen, damit Forschungsergebnisse Patienten auch erreichen
• Beispiel Demenz: schneller Zugang zu innovativen Diagnostikverfahren, Schaffung
entsprechender Versorgungsstrukturen, zügige Bewertung neuer Therapien und deren
Finanzierung für geeignete Patienten
• Konsequente Umsetzung des Medizinforschungsgesetzes und Weiterentwicklung der
Nutzenbewertung (u. a. AMNOG 2.0) mit konkreten, umsetzbaren Vorschlägen
• Verlässliche und planbare Standortbedingungen, um die industrielle
Gesundheitswirtschaft und klinische Forschung in Deutschland zu halten
• Stärkere Berücksichtigung von Geschlechterunterschieden in Forschung, Leitlinien und
Versorgungspraxis
Begründung:
Die Demenzmedizin erlebt gegenwärtig einen wissenschaftlichen Durchbruch: Neue
diagnostische Verfahren ermöglichen eine frühere Erkennung, innovative Antikörpertherapien
können erstmals den Krankheitsverlauf bestimmter Demenzerkrankungen verlangsamen. Doch
bei der Überführung in die Versorgung hakt es – bei Demenz ebenso wie bei neuen
Tumortherapien: Innovationen werden in Deutschland entwickelt, aber zu langsam bewertet,
zugelassen und erstattet, und erreichen die Patientinnen und Patienten dadurch spät oder gar
nicht. Der Engpass liegt dabei weniger im Forschungs- und Fördervolumen als in den Verfahren
dahinter. Beschleunigte Bewertungs- und Erstattungswege sind daher entscheidend, damit
medizinischer Fortschritt hierzulande auch ankommt.
8. Prävention zur nationalen Zukunftsaufgabe machen
Empfehlungen:
• Eine „Nationale Präventionsstrategie“, die Gesundheitsförderung in Kita und Schule
stärkt, gesundheitsförderliche Arbeitswelten schafft, gesundes Altern unterstützt, Primär-
, Sekundär- und Tertiärprävention systematisch verbindet und die Verhältnisprävention
stärker in den Mittelpunkt rückt
• Etablierung der Prävention als „vierte Säule“ des Gesundheitssystems – weg von einer
reinen Reparaturmedizin
• Überführung von Prävention in die Regelversorgung, niedrigschwellig und unter
Einbindung der Gesundheitsberufe – etwa durch den Einsatz von
Schulgesundheitspflege in allen Schulen
• Dauerhafte finanzielle Absicherung der Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Begründung:
Adipositas, Diabetes mellitus, Demenz und psychische Erkrankungen gehören zu den größten
Herausforderungen für Gesundheitssystem und Gesellschaft. Zugleich ist wissenschaftlich
belegt, dass ein erheblicher Teil dieser Erkrankungen durch frühzeitige Gesundheitsförderung
und Prävention vermieden oder deutlich hinausgezögert werden kann. Verstanden als
Verlängerung der gesunden Lebenszeit (Longevity), nicht als Wellnessversprechen, ist
Prävention ein zentraler Hebel für ein zukunftsfähiges System. Das eigentliche Problem liegt
weniger in der Erkenntnis als in der Umsetzung: Angebote sind nicht niedrigschwellig genug, die
Zugangswege zu kompliziert, die Finanzierung ungeklärt. Prävention muss deshalb konkret
gefasst werden, statt als unverbindliches Schlagwort zu dienen. Die elektronische Patientenakte
kann ein wichtiges Instrument werden, um Prävention zentral abzubilden. Ein möglicher Weg zur
Finanzierung von Prävention könnte die Zweckbindung höherer Tabak-, Alkohol- und
Zuckersteuern sein.
9. Bürokratie radikal abbauen
Empfehlungen:
• Systematische Durchforstung der Dokumentations- und Prüfpflichten und Streichung
aller redundanten Vorgaben
• Durchgängig digitale Genehmigungs- und Abrechnungsprozesse
• Qualitätssicherung auf der Basis von Vertrauen statt flächendeckender Kontrolle
Begründung:
Der Bürokratieabbau zählte bereits 2025 zu den zentralen Forderungen dieses Kommuniqués –
geschehen ist seither wenig, in Teilen wirken aktuelle Vorhaben sogar in die Gegenrichtung.
So sind im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zusätzliche Prüfungen des Medizinischen
Dienstes vorgesehen. Dokumentations- und Kontrollpflichten binden in erheblichem Umfang
Personal und Mittel, die in der Versorgung fehlen – ihr Abbau setzt genau dort Kapazitäten frei.
Deregulierung ist überdies Voraussetzung dafür, dass der Strukturwandel im
Krankenhausbereich überhaupt gelingt – und digitale Prozesse können ihren Entlastungseffekt
erst entfalten, wenn die rechtlichen Vorgaben sie zulassen.
10. Weitere wichtige Zukunftsthemen angehen: Demografischer Wandel,
psychische Gesundheit, assistierter Suizid
Empfehlungen:
• Demografie: Versorgungsstrukturen, Finanzierung und Personalgewinnung frühzeitig
auf den steigenden Bedarf der alternden Gesellschaft ausrichten, altersadäquate
Präventionsangebote schaffen
• Psychische Gesundheit: Zugang verbessern und Wartezeiten verkürzen, bei
ausreichend finanzierter und flexiblerer Ausgestaltung der Personalvorgaben (PPP-RL)
und stärkerer Orientierung an Behandlungsergebnissen
• Assistierter Suizid: einen rechtssicheren Rahmen schaffen, mit qualifizierten
Beratungs- und Prüfverfahren, einer Regulierung kommerzieller Anbieter und einer
zugleich gestärkten Suizidprävention
Begründung:
Drei Themen werden die Versorgung der kommenden Jahre noch stärker prägen. Die alternde
Gesellschaft lässt Versorgungsbedarf und Zahl der Pflegebedürftigen steigen, während zugleich
Fachkräfte fehlen – wer hier erst spät gegensteuert, verliert Handlungsspielraum. Bei den
psychischen Erkrankungen, deren Fallzahlen zunehmen, sind erschwerter Zugang und lange
Wartezeiten im ambulanten Sektor das Kernproblem. In den Kliniken droht infolge der
verbindlichen Personalvorgaben (PPP-RL), nicht refinanzierten Tarifsteigerungen und
Sanktionen eine Einschränkung der Leistungen.
Beim assistierten Suizid besteht seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020 weiterhin
eine gesetzliche Regelungslücke, die Betroffene, Angehörige und behandelnde Einrichtungen
verunsichert und einen klaren Rechtsrahmen verlangt.
Schlussfolgerung
Anders als im Vorjahr fällt die Bilanz des Kongresses nüchtern aus: Viele Herausforderungen, die
bereits 2025 benannt wurden, bestehen unverändert fort oder haben sich weiter verschärft. Doch
der Kongress hat gezeigt: Die Bereitschaft zu gestalten ist da – in den Einrichtungen, in den
Professionen, in der Selbstverwaltung. Jetzt braucht es klare Rahmenbedingungen, um diesem
Veränderungswillen Rechnung zu tragen.
Deutschland benötigt eine langfristige Gesundheitsstrategie, die Prävention stärkt, Innovationen
schneller in die Versorgung überführt, die Gesundheitsberufe weiterentwickelt und die
Versorgung konsequent an den Bedürfnissen der Menschen ausrichtet. Die notwendigen
Reformen müssen über einzelne Legislaturperioden hinausreichen und eine nachhaltige
Perspektive für das Gesundheitswesen schaffen.
Als Quintessenz der drei Kongresstage möchten wir vier Leitgedanken hervorheben:
• Strukturveränderung statt reines Cost-Cutting.
• Ergebnisse stärker belohnen als Mengen.
• Mehr in Qualität investieren als in Erlöse.
• Die Zukunft liegt in der Kooperation, nicht in der Abgrenzung.
Berlin, 13.7.2026
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Impressum:
WISO S.E. Consulting GmbH, Veranstalter des Hauptstadtkongresses Medizin und Gesundheit
Heidelberger Platz 3, 14197 Berlin
Geschäftsführer: Guido Pschollkowski, Fabian Kaufmann, Claudia Küng
Redaktion & Presse: Hubertus von Barby
www.wiso-consulting.de / www.hauptstadtkongress.de
Prof. Dr. Karl Max Einhäupl
Kongresspräsident
Wolfgang van den Bergh
Experte Gesundheitspolitik
Dr. Matthias Bracht
Wissenschaftlicher Leiter
Gesundheitsmanagementkongress
Vera Lux
Wissenschaftliche Leiterin
Pflegemanagementkongress
Prof. Dr. Jens Scholz
Wissenschaftlicher Leiter
Forum Medizin und
Innovationen
Dr. Iris Hauth
Wissenschaftliche Leiterin
Forum Medizin und
Innovationen
